Lichtblick in der MA Martinskirche Apolda
Das bange Warten hat ein Ende - das Landesverwaltungsamt informiert grundsätzlich über eine Zuteilung von Fördergeldern an die MA Martinskirche Apolda. Konkret bedeutet das für den geplanten Umbau, wie er hier im Modell zu sehen ist, dass nun der nächste Schritt ansteht: Ein Bewilligungsantrag muss vorgelegt werden. Dazu zählen etwa ein Ausführungsplan, Kostenrechnung und ähnliches. Da wir mit der Kirchengemeinde, der Internationalen Bauaustellung (IBA) und den Planern des Architekturbüros AtelierST in regelmäßigen Projektgruppentreffen fleißig waren, freuen wir uns, unsere Antrag bald weiterzuleiten. Wenn dann der Fördermittelbescheid vorliegt, kann es losgehen und die Arbeiten in der Kirche ausgeschrieben werden.